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Fördermöglichkeiten

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20 Jahre Erfahrungen im Fenster- und Wintergartenbau

Fenster-As. Ihr Partner für Systeme von Veka, Schüco und Flachglas Nord-Ost.

Nutzen Sie die umfangreichen Fördermittelmöglichkeien,

wir beraten Sie gern.


Fördermittel für moderne Fenster und Türen

Günstig modernisieren – mit Geld vom Staat

 


Fördermöglichkeiten: konjunktur-auf-tour.kfw


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KfW bietet neue Fördermittel für moderne Fenster und Türen

Die Bedingungen für Sanierungsmaßnahmen sind so günstig wie nie zuvor. Seit dem 1. Januar 2009 sind Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen in stärkerem Umfang als bisher von der Steuer absetzbar. Der bisherige Steuerbonus von 600 Euro pro Jahr wurde auf 1.200 Euro verdoppelt. Außerdem fördert die KfW ab sofort im Rahmen ihres Programms „Wohnraum Modernisieren“ sowohl Fenster- und Türenerneuerungen als auch andere Einzelmaßnahmen.

Ziel der staatlichen Förderung ist es, über die Sanierungsmaßnahmen den Energieverbrauch von Gebäuden einzudämmen. Ein Zweck, der auch dem Verbraucher durch gesenkte Energiekosten zugute kommt. Die effektivste Renovierung zur Senkung des Energieverbrauchs ist eine Erneuerung von Fenstern und Türen eines Hauses. Hierfür vergibt die KfW die sogenannten Öko-Plus-Kredite, die auf höchstens 50.000 Euro beschränkt sind und eine Laufzeit von 10, 20 oder 30 Jahren mit maximal fünf tilgungsfreien Jahren haben. Für andere Maßnahmen zur Energieverbrauchssenkung bietet die KfW außerdem Standard-Kredite, die auf eine maximale Summe von 100.000 Euro beschränkt sind. Kreditanträge kann grundsätzlich jeder stellen, vorausgesetzt die geplanten Baumaßnahmen entsprechen den Bedingungen der Energieeinsparverordnung.


Sinnvoll ist der Austausch alter Türen und Fenster
-    Hauseigentümer spart Energiekosten
-    bessere Wärmedämmung.
-    besseren Schutz vor Einbrüchen,
-    guten Lärmschutz.
-    Möglichkeit Eigenheim zu verschönern

Wer keinen Kredit für die Sanierungsmaßnahmen aufnehmen möchte, kann bei der KfW für kleine Einzelmodernisierungen Zuschüsse beantragen. Bei Wohngebäuden, die bis zum 31.12.1994 fertig gestellt wurden, können Beihilfen in Höhe von 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gewährt werden. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 2.500 Euro. Grundbedingung für alle vorgestellten Fördermöglichkeiten und Kreditangebote der KfW ist, dass die Arbeiten von einem anerkannten Fachbetrieb durchgeführt werden.

Quelle: www.handwerkteam21.de

 


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